Ständehaus
Das Gebäude wurde in den Jahren 1889 bis 1893 im Auftrag Großherzogs Friedrich Franz II. nach Plänen des mecklenburgischen Hofbaurates Gotthilf Ludwig Möckel im Auftrage der Mecklenburgischen Ritterschaft als Verwaltungs- und Gerichtssitz der Landstände errichtet. Der typische Stil der wilhelminischen Staatsarchitektur (Historismus) vereint Elemente von Gotik bis Barock in einem repräsentativen Monumentalbau.
Von außen in rotem Backstein gehalten und mit Türmchen und Ziergiebeln ausgestattet, fällt im Inneren der bis ins Kellergeschoss reichende Lichthof mit umlaufenden Galerien auf. Bemerkenswert ist auch der über zwei Stockwerke reichende, in dunklem Holz getäfelte und reich geschmückte Festsaal.
In der Hauptfassade stehen 4 Standbilder mecklenburgischer Fürsten: die Herzöge Johann Albrecht I. und Christian Ludwig II., Großherzog Friedrich Franz II. (alle Mecklenburg-Schwerin) und Großherzog Georg (Mecklenburg-Strelitz). Je zwei Standbilder schufen Ludwig Brunow und Oskar Rassau.
Von außen in rotem Backstein gehalten und mit Türmchen und Ziergiebeln ausgestattet, fällt im Inneren der bis ins Kellergeschoss reichende Lichthof mit umlaufenden Galerien auf. Bemerkenswert ist auch der über zwei Stockwerke reichende, in dunklem Holz getäfelte und reich geschmückte Festsaal.
In der Hauptfassade stehen 4 Standbilder mecklenburgischer Fürsten: die Herzöge Johann Albrecht I. und Christian Ludwig II., Großherzog Friedrich Franz II. (alle Mecklenburg-Schwerin) und Großherzog Georg (Mecklenburg-Strelitz). Je zwei Standbilder schufen Ludwig Brunow und Oskar Rassau.